Ab Januar 2025 werden sich die Subventionen für nachhaltige Lösungen wie Wärmepumpen und Dämmmaßnahmen ändern. Diese Änderungen bieten neue Möglichkeiten, Ihr Zuhause nachhaltiger zu gestalten, aber es ist wichtig, die Änderungen vollständig zu verstehen. Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen.
Subventionshöhe Luft/Wasser-Wärmepumpen
Der Zuschuss für Luft/Wasser-Wärmepumpen mit einer Wärmeleistung von 1 bis 70 kW ändert sich wie folgt:
- Der Anfangsbetrag des Zuschusses sinkt von 2.100 € auf 1.250 €.
- Der Betrag pro kW steigt von €150 auf €225.
- Der Bonus für Wärmepumpen mit dem Energielabel A+++ wird von 225 € auf 200 € gesenkt.
Gut zu wissen:
Haben Sie im Jahr 2024 eine Wärmepumpe gekauft, die aber erst 2025 installiert wird? Mit einem Kaufnachweis können Sie dank einer Übergangsregelung immer noch die Subvention erhalten, die 2024 galt. Sind Sie neugierig auf die Möglichkeiten einer Wärmepumpe in Ihrer Situation? Dann fordern Sie noch in diesem Jahr eine Beratung an, um den maximalen Nutzen aus den verfügbaren Subventionen zu ziehen.
Höhere Subventionen für Dämmmaßnahmen
Um Hausbesitzer bei den Kosten für eine umweltfreundliche Dämmung zu unterstützen, werden die Zuschussbeträge wie folgt erhöht:
- Dreifachverglasung: von 65,50 € bis 111 € pro Quadratmeter.
- HR++ Glas: von €23 bis €25 pro Quadratmeter.
- HR++ Glas für Denkmäler: von 42,50 € bis 46 € pro Quadratmeter.
- Der Zuschuss für Hohlwand-, Fassaden- und Dachdämmung erhöht sich um 1,25 € pro m².
Außerdem verdoppeln sich die Zuschussbeträge für Dämmmaßnahmen, wenn Anträge für mehrere Projekte gleichzeitig eingereicht werden.
Neue Möglichkeiten für die Glasisolierung
Eine wichtige Änderung ist, dass Hausbesitzer jetzt innerhalb von 24 Monaten nach der ersten Maßnahme zwei Zuschüsse für die Glasisolierung beantragen können. Dies bietet die Möglichkeit, Nachhaltigkeitsmaßnahmen in Etappen zu ergreifen, wobei sowohl Dreifach- als auch HR++-Glas, Rahmenpaneele und Isoliertüren förderfähig sind.
Außerdem sinkt die Mindestfläche für die Bezuschussung von Glasisolierungsmaßnahmen von 8 m² auf 3 m², so dass auch kleinere Häuser von dieser Regelung profitieren.
Geänderte Flächengrenzen für die Kombination von Dämmmaßnahmen
Die Möglichkeit, einen Zuschuss für eine Kombination aus Dachdämmung und Dämmung des Dachbodens oder des Dachgeschosses zu beantragen, bleibt bestehen, wobei die maximale Fläche auf 200 m² erhöht wird. Dies gilt auch für die Kombination von Bodendämmung und Bodenisolierung, wo die maximale Fläche auf 130 m² erhöht wird.
Subvention für kleine Windkraftanlagen
Für gewerbliche Nutzer steigt der Zuschuss für kleine Windkraftanlagen von 66 € auf 140 € pro m² Rotorfläche. Das bedeutet, dass die Subvention etwa 20% der Investitionskosten abdeckt.
Subvention für private Vermieter
Private Vermieter können bald das neue Förderprogramm für Nachhaltigkeit und Instandhaltung von Mietwohnungen (SVOH) sowohl für Wärmepumpen als auch für Solarkessel nutzen. Dies vereinfacht das Antragsverfahren, da Vermieter nun einen vollständigen Antrag für mehrere Nachhaltigkeitsmaßnahmen stellen können.
Mit diesen Änderungen ermutigt die Regierung Hauseigentümer und Mieter, ihre Häuser nachhaltiger zu gestalten. Dies bietet die Möglichkeit, energieeffizienter zu leben und von niedrigeren Energierechnungen zu profitieren.
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