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05 Juli 2024 | Zonnepanelen

Einspeisetarife: Was ändert sich für Sie?

2 min leestijd
Einspeisetarife: Was ändert sich für Sie?

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Im Mai hat das neue Kabinett im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die Einspeisevergütung für Solaranlagen ab dem 1. Januar 2027 auslaufen wird. Dann wird es auch ein Verbot der Erhebung von Einspeisekosten geben. Bis dahin befinden Sie sich als Besitzer einer Solaranlage in einer der folgenden Situationen. Wir möchten hier etwas Licht ins Dunkel bringen.

Hinweis: Es ist noch nicht sicher, ob die Beendigung des Net-Metering endgültig ist. Sie muss erst noch vom Unter- und Oberhaus gebilligt werden. Sollte die Abschaffung des Net-Metering beschleunigt werden, wird eine Hausbatterie noch interessanter.

Haben Sie Sonnenkollektoren und einen festen Stromvertrag?

Bei den meisten Energieversorgern mit festen Verträgen werden Sie anfangen, Einspeisegebühren zu zahlen. Wahrscheinlich haben Sie bereits eine entsprechende Mitteilung von Ihrem Anbieter erhalten. Die Einspeisevergütung tritt in Kraft, sobald Ihre festen Tarife auslaufen.

Haben Sie Sonnenkollektoren und einen variablen Energievertrag?

Auch bei Lieferanten mit variablen Verträgen werden Sie Einspeisekosten zahlen. Wahrscheinlich haben Sie bereits eine Mitteilung erhalten. Die Einspeisegebühren treten in Kraft, wenn Ihre aktuellen Tarife auslaufen. Ändern sich die Energiepreise jedes Quartal? Dann zahlen Sie die Einspeisekosten ab dem Quartal der ersten Preisänderung.

Bitte beachten Sie, dass dies von einem Anbieter zum anderen variieren kann. Prüfen Sie also genau, was Ihr Lieferant sagt. Oft finden Sie weitere Informationen auf der Website des Anbieters oder er hat Ihnen bereits eine E-Mail mit dieser Nachricht geschickt.

Berechnen Sie Ihre Einspeisekosten direkt? Das können Sie mit diesem Tool.

Haben Sie Sonnenkollektoren und einen dynamischen Energievertrag?

Wenn ja, ändert sich für Sie nichts. Bei einem dynamischen Energievertrag zahlen Sie keine Einspeisekosten. Stattdessen erhalten Sie den dynamischen Strompreis für den Strom, den Sie zurückspeisen. Dieser Preis gilt sowohl für den Strom, den Sie kaufen, als auch für den Strom, den Sie ins Netz zurückspeisen.

Mit einem dynamischen Energievertrag bleibt der Strom, den Sie direkt selbst verbrauchen, grün und kostenlos. Sie profitieren davon in vollem Umfang, denn Sie kümmern sich um einen fairen Ausgleich und müssen keine Einspeisekosten zahlen. Allerdings gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten.

Lesen Sie diesen Artikel und diesen Artikel.

Haben Sie Fragen zu Energieverträgen und Einspeisevergütungen? Dann nehmen Sie Kontakt auf . Unsere Berater sind gerne für Sie da!

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